Eintreffen am Einsatzort

Richtig parken:

In angemessener Entfernung parken, um andere Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern. Ggf. Hinweisschild mit telefonischer Erreichbarkeit hinter der Windschutzscheibe anbringen, z.B. »Notfallseelsorge im Einsatz«. Bei fließendem Verkehr Warnweste tragen (nicht nur die Einsatzjacke).

Ausrüstung auswählen:

Notwendige Ausstattung mitnehmen.

Smartphone bereitmachen:

Smartphone/Handy auf Vibrationsalarm umstellen und direkt am Körper tragen. Gegebenenfalls Ersatzakkus bzw. Ladegerät mitnehmen.

Erkennbarkeit herstellen:

Sich vor allem im außerhäuslichen Bereich mit Dienstkleidung und sichtbarem Ausweis zu erkennen geben.

Sich vorstellen:

Sich bei der Einsatzleitung (i.d.R. Feuerwehr/Rettungsdienst) oder den anfordernden Einsatzkräften melden und vorstellen.

Auftrag entgegennehmen:

Wenn eine Einsatzleitung vor Ort ist: Einsatzauftrag entgegennehmen. Falls nötig: erste Absprachen treffen.

Einsatzauftrag kontrollieren:

Stimmt der ursprüngliche Einsatzauftrag mit der angetroffenen Situation vor Ort überein? Ggf. sind die Ausrüstung und der Personalbedarf (durch Nachfordern) an die Situation anzupassen.

Örtlichkeit erkunden:

Wenn gefahrlos möglich und Zeit dafür besteht: sich einen eigenen Überblick über die Lage bzw. die direkte Örtlichkeit verschaffen. Sich dabei auf das Nötigste beschränken.

Checkliste zur Einsatzplanung

Wichtige Hinweise:

Notizen gehen nur beim Beenden der App verloren - nicht jedoch, wenn die App noch im Hintergrund aktiv bzw. nur minimiert ist. Damit ist das Navigieren innerhalb der App jederzeit möglich. Auch wenn Sie telefonieren oder im Internet surfen, gehen die eingegebenen Daten nicht verloren.

Sind einzelne Punkte erledigt, kann der Punkt nach rechts über die Fragezeichen geschoben werden. Zu jedem Abschnitt können am Ende jeweils Notizen gemacht werden.

Diese Checkliste kann in unterschiedlicher Formatierung von der Webseite wwww.alexander-nikendei.de zum Ausdrucken herruntergeladen werden.

Einsatzauftrag klären:

Ist der Auftrag durch die Leitstelle klar benannt bzw. gegebenenfalls mit dem Einsatzleiter oder mit den Einsatzkräften vor Ort besprochen?

Eigenschutz kontrollieren:

Ist der Eigenschutz der eigenen Mitarbeiter gewährleistet?

Betroffene ermitteln:

Ist klar, wer die Betroffenen sind und um wie viele Personen es sich handelt?
Gibt es Personen, die den Toten aufgefunden haben bzw. das Unglück entdeckt haben, Ersthelfer, Zeugen, Leichtverletzte, oder z.B. Nachbarn, die sich nach einer Hilfeleistung eventuell wieder zurückgezogen haben und bei denen ein (kurzes) Nachschauen nötig ist? Besteht bei diesen Personen ein möglicher Begleitungsbedarf?
Ist es schon absehbar, ob noch weitere betroffene Personen in nächster Zeit hinzukommen werden oder möglicherweise plötzlich auftauchen könnten, z.B. weitere Angehörige, Hausbesitzer usw.
Sind Kinder betroffen? Wie viele und in welchem Alter?

Mitarbeiterzahl und Teamzusammensetzung überprüfen:

Bereits jetzt überlegen: Bedarf es weiterer Mitarbeiter zur Begleitung der Betroffenen?
Bedarf es für die Aufgabenverteilung einer besonderen Zusammensetzung des Teams, z.B. Mitarbeiterinnen bei weiblichen Angehörigen oder bei Vergewaltigungsopfern?

Erste Maßnahmen für Betroffene abklären:

Ist ein Abschirmen der Betroffenen nötig, z.B. vor Schaulustigen und Pressevertretern? Auch der Blick auf die Einsatz- oder Unglücksstelle oder der dortige Lärm können für Betroffene sehr belastend sein! Nach Möglichkeit »Oasen der Ruhe« schaffen. Unter bestimmten Bedingungen kann es für Betroffene – auch für Kinder – hilfreich für deren Verarbeitung und Entlastung sein, wenn sie aus einem gewissen Abstand heraus beobachten können, wie den verletzten Opfern eines Unglücks weiterhin geholfen wird.
Stehen Örtlichkeiten für eine ungestörte Begleitung bereit (Nachbarwohnungen, Gemeindehaus, Polizeibus, Feuerwehrfahrzeug usw.)?
Ist die Bildung von einzelnen Gruppen nötig, z.B. Busgäste, Zeugen, Angehörige, Angestellte eines Betriebes usw. ?
Gibt es einen Bedarf an Getränken, Essen, Kleidung o.Ä.? Wenn ja, gegebenenfalls über die Einsatzleitung anfordern.

Kontakte aufnehmen und weiteren Organisationsbedarf überprüfen:

Ist eine Kontaktaufnahme zu anderen Diensten nötig (Bestatter, (Kriminal‑)Polizei, Seelsorger, Betreuungsdienst usw.)?
Was muss noch (vor dem Einstieg in die Begleitung) organisiert werden (z.B. Spielzeug für Kinder, Dolmetscher)?

Schwerpunkte setzen und Absprachen treffen:

Sind erste Schwerpunkte für die Krisenintervention gesetzt? Zum Beispiel die Begleitung der Angehörigen zuerst – beispielsweise vor der Begleitung von Augenzeugen.
Eventuell Wichtiges im Buch nachschlagen.
Sind alle bis jetzt nötigen eigenen Teamabsprachen getroffen? Ist die gegenseitige Erreichbarkeit gesichert, z.B. für wichtige Informationen oder Änderungen im Einsatz? Ist ein Zeitpunkt für eine nächste Kontaktaufnahme geplant?

Bei Todesfällen abklären:

Wo und in welchem äußeren Zustand befindet sich der Verstorbene?
Ist der Verstorbene beschlagnahmt? Wenn ja, kann eine persönliche Abschiednahme mit den Angehörigen trotzdem stattfinden? Wann und wo? Welche eventuellen weiteren Absprachen sind mit der (Kriminal-)Polizei vor Ort nötig?
Stehen noch besondere Ereignisse bzw. Maßnahmen an, z.B. Bergung weiterer Toter, Ermittlungstätigkeit der Kriminalpolizei, Besuch des Hausarztes, Identifizierung des Verstorbenen, Anforderung des Bestatters?

Sonstiges überprüfen:

Muss bereits jetzt eine Begleitung von Einsatzkräften mit bedacht werden, oder ist dies erst nach Einsatzabschluss zu bedenken? Gibt es demzufolge speziell ausgebildete Fachkräfte, die informiert werden sollten? Anfangs hat die Begleitung von Betroffenen Priorität gegenüber der Begleitung von Einsatzkräften.
Erneut prüfen: Müssen weitere eigene Kräfte nachalarmiert werden? Hinweis: Bei Bedarf großzügig und frühzeitig eigene Kräfte nachalarmieren. Muss schon zum jetzigen Zeitpunkt an die Ablösung von eigenen Kräften gedacht und diese organisiert werden?
Wenn weitere Kräfte nachalarmiert werden, ist deren Einsatz schon vorzustrukturieren: Wo sollen sie sich melden? Wo werden sie eingesetzt? Wen begleiten sie und wohin sollen sie bei Bedarf Rückmeldung geben? Mit diesen Vorüberlegungen soll unter anderem erreicht werden, dass Betroffene möglichst kontinuierlich vom gleichen Mitarbeiter(-team) begleitet werden.
Gegebenenfalls Rückmeldung an die Einsatzleitung geben, z.B. über die notwendigen oder getroffenen Maßnahmen, besonders über die Örtlichkeiten, an denen die Begleitung und möglicherweise eine Verabschiedung stattfinden.
Mit der Einsatzleitung ggf. den nächsten Zeitpunkt für eine Kontaktaufnahme festlegen.

Der PSNV-3-Satz

1. Satz:
Ich nehme die Situation und die Betroffenen wahr.

2. Satz:
Ich nehme mich wahr.

3. Satz:
Ich nehme die Bedürfnisse meines Gegenübers wahr.

Der PSNV-3-Satz ist keineswegs nur für den Beginn einer Begleitung gedacht. Vielmehr liegt sein großer Vorteil darin, dass er zu einer ständigen Überprüfung und Neubewertung der jeweiligen Situation geeignet ist (siehe Grafik).

Der PSNV-3-Satz unterstützt die Anwender bei der ganzen Gesprächs- bzw. Einsatzführung und trägt zur optimalen Begleitung bei. Er ist ein handhabbares, dynamisches Modell, mit dessen Hilfe zugleich die eigene Person des Mitarbeiters im Blickpunkt bleibt.

Einige Vorteile des PSNV-3-Satzes:

Weitergehende Erläuterungen des PSNV-3-Satzes finden sich im Buch.

Mündliche Aufklärung über akute Belastungen

Mündliche Aufklärung über die akuten Reaktionen auf belastende Ereignisse

Gegen Ende eines Einsatzes soll eine mündliche, kurz gehaltene Aufklärung über mögliche Symptome der Akuten Belastungsstörung (in Anlehnung an das DSM-5®) erfolgen. Eine (teilweise) Wiederholung des Gesagten kann sinnvoll sein. Ungeachtet der möglicherweise eingeschränkten Aufnahmefähigkeit von Betroffenen, empfiehlt sich eine mündliche Aufklärung bevorzugt in Gegenwart von vertrauten Menschen der Betroffenen. Zusätzlich kann schriftliches Informationsmaterial über Belastungsfolgen vor Ort gelassen werden. Dieses ersetzt jedoch nicht die mündliche Aufklärung.

Durch die mündliche Aufklärung über etwaige Belastungsfolgen werden den Betroffenen ihre individuellen Symptome als normale Reaktion auf ein unnormales Ereignis gedeutet. Dieses Vorgehen entspricht einer »Normalitätsintervention«. Hinweise zu den Stichworten ‘Psychoedukation‘ und ‘Selbstwirksamkeitserleben‘ entnehmen Sie bitte dem Buch.

Die folgenden Formulierungshilfen sind in ein eigenes Kapitel im Buch eingebunden. Diese Formulierungshilfen ersetzen nicht die Kenntnisse dieses Kapitels selbst und ersetzen auch nicht das häufige Training einer mündlichen Aufklärung. Zudem baut die mündliche Aufklärung auf den Grundlagen aus Kapitel 3.3 Mögliche Folgen einer Krise: akute Reaktionen auf belastende Ereignisse und Posttraumatische Belastungsstörung auf.

Wir haben uns dennoch dafür entschieden, die mündliche Aufklärung über die akuten Reaktionen auf belastende Ereignisse in die App mitaufzunehmen. So kann der PSNV-Mitarbeiter, die PSNV-Mitarbeiterin sich nochmals die wichtigen Details in das Gedächtnis rufen und damit üben. Die Ausrufezeichen in den Formulierungshilfen deuten auf die besonders wichtige Wortwahl und eine mögliche Betonung während der mündlichen Aufklärung hin.


Formulierungshilfe 1

»Frau Reinhard, bevor wir nun gehen, haben wir noch ein paar wenige, wichtige Informationen für Sie. Sie haben heute schon so viel aufnehmen müssen. Da ist es gut, dass ihre beste Freundin, die Frau Schuster, mit zuhören darf. Nach dem, was ihnen passiert ist, kann (!) es sein, dass Sie an sich selbst Veränderungen wahrnehmen werden. Diese Veränderungen oder Symptome können (!) auftreten. Müssen aber nicht! Es kann (!) sein, dass Sie vorübergehend…

[… hier beispielhafte Symptome aus Kapitel 3.3 in verständlicher Form nennen ….]

Sie zeigen vielleicht diese oder andere (!) Reaktionen, die Sie so (!) nicht von sich kennen, sind dadurch vielleicht verunsichert oder zusätzlich belastet. Und möglicherweise reagieren andere Menschen mit Unverständnis darauf.
Seien Sie aber gewiss, dass alle Veränderungen, die Sie bei sich wahrnehmen werden, meistens von allein wieder besser werden.
Das alles sind ganz normale Reaktionen auf das Schreckliche, was Sie heute erleben mussten. Anderen Betroffenen geht es nach einem solchen Unglück ähnlich.
Wenn Sie aber ungefähr nach vier Wochen immer noch sehr unter diesen oder möglichen anderen (!) Symptomen leiden, dann kann es hilfreich sein, dass Sie sich Hilfe holen, zum Beispiel bei der Beratungsstelle X oder bei ihrem Hausarzt.
Suchen Sie sich Menschen, denen sie vertrauen, mit denen Sie immer wieder (!) das heutige Unglück besprechen können. Das ist wichtig, um das Erlebte besser verarbeiten zu können.
Auch wenn es Ihnen schwerfallen mag, ziehen Sie sich nicht von Ihnen nahen Menschen zurück.

[Als möglicher Zusatz:]

Auch möchte ich ihnen nahelegen, keinesfalls mehr Tabletten, Alkohol, Kaffee oder Nikotin als bisher zu sich zu nehmen.«


Formulierungshilfe 2

[An die Freundin von Frau Reinhard gewandt:] »Frau Schuster, manchmal verschließt einem ein solch schlimmes Erlebnis den Mund. Dann sind Betroffene darauf angewiesen, dass jemand auf sie zukommt. Wenn Sie selbst dazu in der Lage sind, dann fragen Sie über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder bei ihrer Freundin nach, wie es ihr geht, was Sie gerade beschäftigt. Gut sind zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge für ein Gespräch.«

Weiterführende Hilfen

Wichtige Hinweise:

Wenn Sie einen Link auf dieser Seite antippen, öffnet sich die Homepage. Über die Zurücktaste Ihres Handys kommen Sie dann wieder hierher zurück. Für die bessere Lesbarkeit der Überschriften können Sie Ihr Handy quer halten.

AGUS – Angehörige um Suizid e.V.

Bundesweite Selbsthilfeorganisation für Trauernde, die einen nahestehenden Menschen durch Suizid verloren haben. Auf der Homepage werden bestehende AGUS-Selbsthilfegruppen angezeigt.

www.agus-selbsthilfe.de

Arbeitskreise Leben in Baden-Württemberg (AKL)

Hilfe in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr.

www.ak-leben.de

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung. Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern. Bieten qualifizierte Fachkräfte in über 1.000 Erziehungs- und Familienberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet an. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenfrei. Viele Beratungsstellen sind auf die Beratung von Migrantenfamilien oder auf die Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern besonders eingestellt. Auch Online-Beratung für Jugendliche und Erwachsene wird angeboten.

www.bke.de

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff)

Zusammenschluss von mehr als 170 Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen in Deutschland für weibliche Opfer von allen Formen von Gewalt. Das Angebot ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Große Infothek mit relevanten Informationen. Mit Hilfe einer Datenbank kann aus einer Vielfalt von Beratungseinrichtungen nach Hilfsangeboten vor Ort gesucht werden.

www.frauen-gegen-gewalt.de

Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 kostenlos, auf Wunsch anonym, in verschiedenen Sprachen und über die Internetseite auch mit Gebärdenübersetzung erreichbar. Weitere Informationen:

www.hilfetelefon.de

Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V. (VEID)

Der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V. stellt mit seinen Angeboten Hilfe und Unterstützung für alle zur Verfügung, die mit dem Tod eines Kindes – gleich welchen Alters – leben müssen oder zu tun haben. Die Angebote gelten den Betroffenen (Eltern, Geschwister, Familienangehörige), dem sozialen Umfeld (z.B. Freunde, Nachbarn, Kollegen, Mitarbeiter), den involvierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Hebammen, Lehrer, Erzieher) und den ehrenamtlichen und professionellen Helfern (z.B. Seelsorger, Krisenintervention, Feuerwehr, Polizei, Trauerbegleiter, Therapeuten). Bundesweite Selbsthilfegruppen.

www.veid.de

Chat-Seelsorge der Evangelischen Kirche

Seelsorge- und Beratungsangebot ausschließlich im Chat, für alle Menschen, unabhängig von Religionszugehörigkeit, Alter und Geschlecht, gewährleistet Vertraulichkeit und Anonymität des Chatpartners.

www.chatseelsorge.de

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB)

Bietet Beratungsführer online: Liste mit bundesweiten Beratungsstellen nach Postleitzahlenbereich oder nach Ortsnamen und Liste mit bundesweiten Internet- und Telefondiensten (anonyme Beratung).

www.dajeb.de

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS)

Die DGS ist die Dachgesellschaft für alle Einrichtungen und Personen, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention als Hilfe in Lebenskrisen befassen.

www.suizidprophylaxe.de

Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod e.V. (GEPS)

Die GEPS-Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der es sich als Elternselbsthilfeorganisation zum Ziel gesetzt hat, Betroffene zu begleiten und die Öffentlichkeit über den Plötzlichen Säuglingstod (Plötzlicher Kindstod/SID) aufzuklären.

www.geps.de

NOAH

Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigen-Hilfe. Nähere Informationen siehe PSNV-Glossar.

www.bbk.bund.de

Notfallseelsorge

Informationen über die Notfallseelsorge in Deutschland.

www.notfallseelsorge.de

Notfallseelsorge Österreich

www.notfallseelsorge.at

Notfallseelsorge Schweiz

www.notfallseelsorge.ch

Online-Beratung der Caritas

Beratung u.a. für Probleme von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Familie.

www.caritas.de/onlineberatung

Online-Beratung und Infos für junge Menschen unter 25 Jahren in Krisen und Suizidgefahr

Arbeitskreis Leben Freiburg e.V.

www.u25-freiburg.de

Weitere u25-Beratungsangebote:

www.u25-deutschland.de

Onlineberatungsstelle für trauernde Kinder und Jugendliche

»Wir sind für dich da, wenn du um deine Mutter oder deinen Vater trauerst. Auch wenn du einen nahe stehenden Angehörigen oder einen Freund verloren hast, bist du hier richtig!« YoungWings ist ein Projekt der Nicolaidis YoungWings Stiftung.

www.young-wings.de

Online-Jugendberatung

Youth-Life-Line ist eine Online-Beratung speziell für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre in akuten Krisen und bei Suizidgefährdung. Youth-Life-Line ist ein Arbeitsbereich im Arbeitskreis Leben e.V. (AKL) Reutlingen/Tübingen (Träger).

www.youth-life-line.de

Österreichweite Plattform Krisenintervention / Akutbetreuung

Verschiedene Institutionen, die im Bereich Krisenintervention / Akutbetreuung in Österreich tätig sind.

www.plattform-akutbetreuung.at

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Internetseite mit PSNV-Diensten in Deutschland, Terminen, Downloads und Links.

www.krisenintervention-psnv.de

Selbsthilfegruppen Österreich

www.selbsthilfe.at

Telefonseelsorge auf Deutsch, Russisch und für Muslime

Anonyme, kompetente Beratung rund um die Uhr in schwierigen Lebenssituationen.

Weitere Angebote: Mailberatung, Chatberatung, Face-To-Face-Beratung.
Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis.

Tel. 0800 / 111 0 111 (kostenfrei) · Tel. 0800 / 111 0 222 (kostenfrei) · www.telefonseelsorge.de

Telefon Doweria - russischsprachige TelefonSeelsorge. Gehört zur TelefonSeelsorge Berlin-Brandenburg. 24-Stunden-Angebot.

Телефон Доверия Русский (030) 440 308 454.

Muslimisches SeelsorgeTelefon. Die Kirchliche TelefonSeelsorge Berlin arbeitet mit dem Muslimischen SeelsorgeTelefon Berlin zusammen.

Tel. (030) 443 509 821 · www.mutes.de

Unfallversicherung Bund und Bahn

Vormals: Unfallkasse des Bundes

Bei Fragen kann sich ein geschädigter Ersthelfer für weitere Informationen an die Unfallversicherung Bund und Bahn, Weserstraße 47 in 26382 Wilhelmshaven, wenden.

Tel. (0 44 21) 407 400 7 · www.uv-bund-bahn.de

Weisser Ring e.V.

Bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitäts- und Gewaltopfer und ihre Angehörigen.
Online-Beratung wird ebenfalls angeboten.

Opfer-Telefon 116 006 (kostenfrei, keine Vorwahl) · www.weisser-ring.de

Glossar

AAO

(1) Alarm- und Ausrückeordnung: legt Grundregeln für Alarmierung fest, oder

(2) Allgemeine Aufbauorganisation: Ständige Organisationsform für die Aufgaben des täglichen Dienstes, in der die Zuständigkeiten, der hierarchische Aufbau, die Kommunikations- und Entscheidungswege festgelegt sind.

ABC

Atomar, Biologisch, Chemisch (zunehmend setzt sich dafür die internationale Abkürzung CBRN durch, s.u.)

ABR

Akute Belastungsreaktion (ICD-10)

ABS

Akute Belastungsstörung (DSM-5®)

ÄND

Ärztlicher Notfalldienst

AGS

Arbeitsgemeinschaft Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst

Airport Chaplaincy

Flughafenseelsorge (engl.)

AKNZ

Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz

Aküfi

Abrzungsfimmel

ASB

Arbeiter-Samariter-Bund

BAO

Besondere Aufbauorganisation: Zeitlich begrenzte Organisationsform für umfangreiche und komplexe Aufgaben, insbesondere Maßnahmen aus besonderen Anlässen, die im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) nicht bewältigt werden können.

BBK

Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe

BePo

Bereitschaftspolizei

BergW

Bergwacht

BF

Berufsfeuerwehr

BG

Berufsgenossenschaft

BGS

Bundesgrenzschutz, jetzt: s. Bundespolizei (BPol)

BHP, BHP25, BHP50, etc.

Behandlungsplatz: Eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der Verletzte und/oder Erkrankte nach Sichtung medizinisch bzw. betreuend innerhalb einer Stunde versorgt werden. Von dort erfolgt ggf. der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen. Die Kapazität eines Behandlungsplatzes ist je nach Lage unterschiedlich, übliche Größen sind für 25 oder für 50-100 Patienten. Man spricht dann entsprechend von einem BHP25, BHP50, etc.

BKA

Bundeskriminalamt

BMA

Brandmeldeanlage

BMI

Bundesministerium des Inneren

BNN / B-NNS

Basisnotfallnachsorge

BOS

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben: Staatliche (polizeiliche und nichtpolizeiliche) sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Konkret sind dies z.B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölkerungsschutz mitwirken.

BPol

Bundespolizei (früher BGS)

BRK

Bayerisches Rotes Kreuz

CBRN

Chemisch, Biologisch, Radiologisch, Nuklear

CISM®

Critical Incident Stress Management: Methode zur Stressverarbeitung nach belastenden Ereignissen

CPR

Kardiopulmonale Reanimation, siehe HLW

DGS

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e.V.

DGzRS

Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

DLRG

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

DRF

Deutsche Rettungsflugwacht

DRK

Deutsches Rotes Kreuz

DSM-5®

Diagnostisches und Statistisches Manual, 5. Ausg.; siehe Literaturliste unter American Psychiatric Association

EA

(1) Ehrenamtlicher

(2) Einsatzabschnitt

EAL

Einsatzabschnittsleiter

EE

Einsatzeinheit

EK

Einsatzkraft / Einsatzkräfte

EKD

Evangelische Kirche in Deutschland

EKG

Elektrokardiogramm: Die Darstellung bzw. Aufzeichnung der elektrischen Aktivitäten des Herzens.

EKN(T)

Einsatz-Kräfte-Nachsorge(-Team)

EL

Einsatzleitung

ELF

Einsatzleitfahrzeug

ELRD

Einsatzleiter Rettungsdienst

ELW

Einsatzleitwagen

END

Einsatznachsorgedienst

ENT

Einsatz(kräfte)nachsorgeteam

E-Stelle

Einsatzstelle

Evakuierung

Definition siehe: S.272 im Buch.

Ex

Exitus (lat.): „Ende“, „Tod“, eigentlich „Ausgang“

FB

Fachberater

FB PSNV

Fachberater Psychosoziale Notfallversorgung

FBS

Fachberater Seelsorge

FEZ

Feuerwehreinsatzzentrale

FF

Freiwillige Feuerwehr

FHS

Flughafenseelsorge

First Responder

siehe HVO

FLZ

Führungs- und Lagezentrum

FME

Funkmeldeempfänger („Piepser“)

FüAss PSNV

hrungsassistent PSNV

Führungsstab

Stabsmäßige Organisationsform der Einsatzleitung. Ein Führungsstab besteht grundsätzlich aus dem Leiter des Stabes, den Leitern der Sachgebiete S 1 (Personal/Innerer Dienst), S 2 (Lage), S 3 (Einsatz) und S 4 (Versorgung). Darüber hinaus bei Bedarf den Leitern der Sachgebiete S 5 (Presse und Medienarbeit) und S 6 (Information und Kommunikation) sowie zusätzlichen, entsprechend der Schadenlage in der Einsatzleitung benötigten Fachberatern und Verbindungspersonen. In manchen Regionen existiert ein S 7 für den Bereich der PSNV.

FW

Feuerwehr

FwDV

Feuerwehrdienstvorschrift

FwLtS

Feuerwehrleitstelle

GEL

Gesamteinsatzleitung

GEPS

Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod

Großschadensereignis

Definition siehe: S.284 im Buch.

Großschadenslage

Definition siehe: S.284 im Buch.

GSE

Großschadensereignis

GSL

Großschadenslage

HA

Hauptamtlicher

Healthcare Chaplaincy

Klinikseelsorge, Krankenhausseelsorge (engl.)

HLW

Herz-Lungen-Wiederbelebung

HvO

Helfer vor Ort: Ausgebildete ehrenamtliche Einsatzkräfte, die Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes leisten

IDKO

Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes

ITH

Intensiv-Transport-Hubschrauber

ITW

Intensiv-Transport-Wagen

ILS(t)

Integrierte Leitstelle

JUH

Johanniter-Unfall-Hilfe, Die Johanniter

KAB

Kreisauskunftsbüro, Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes u.a. für Suchdienst und Vermisstenauskünfte

Katastrophe

Definition siehe: S.248-249 im Buch.

KatS(chutz)

Katastrophenschutz

KatSL

Katastrophenschutzleitung

KBL

Kreisbereitschaftsleitung

KBM

Kreisbrandmeister

KED

Krisenintervention im Einsatzdienst

KID od. KIT

Kriseninterventionsdienst, -team

KIH

Kriseninterventionshelfer

Kh od. Khs

Krankenhaus, Krankenhäuser

KMRD

Kampfmittelräumdienst

KNFS

Koordinierender Notfallseelsorger

KTP

Krankentransport

KTU

Kriminaltechnische Untersuchung

KTW

Krankentransportwagen

LNA

Leitender Notarzt

LNFS

Leitender Notfallseelsorger

LPD

Landespolizeidirektion

LPSNV

Leiter PSNV

LRA

Landratsamt

Ltd. NFS

Leitender Notfallseelsorger

LtS

Leitstelle

MANV

Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten

MHD

Malteser-Hilfs-Dienst

MTW(-Bt)

Mannschaftstransportwagen (Betreuung) – auch Betreuungskombi genannt

MZF

Mehrzweckfahrzeug

NA

Notarzt

NAW

Notarztwagen

NEF

Notarzteinsatzfahrzeug (Notarztzubringer)

NFB

Notfallbegleitung / -betreuung

NFS

Notfallseelsorge

NND

Notfall-Nachsorge-Dienst

NNS

Notfall-Nachsorge

NOAH

Nachsorge, Opfer- und Angehörigen-Hilfe:
Im BBK angesiedelte zentrale Stelle zur Koordinierung der Nachsorge, Opfer- und Angehörigen-Hilfe (NOAH) für von schweren Unglücksfällen, Terroranschlägen und Katastrophen im Ausland betroffene Deutsche, vermittelt u.a. akute und längerfristige psychosoziale Versorgung.

NotSan

Notfallsanitäter

OEG

Opferentschädigungsggesetz (Bundesgesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

ÖEL

Örtliche Einsatzleitung

OEG

Opferentschädigungsgesetz (Bundesgesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

OLRD

Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

OrgL (RettD)

Organisatorischer Leiter (Rettungsdienst)

POL

Polizei

PS

Polizeiseelsorge

PSA

(1) Persönliche Schutzausrüstung

(2) Psychosozialer Ansprechpartner

PSNV

Psychosoziale Notfallversorgung

PSNV-B

Psychosoziale Notfallversorgung-Betroffene. Gemeint ist hier die Zielgruppe Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen, Ersthelfer und Vermissende.

PSNV-E

Psychosoziale Notfallversorgung-Einsatzkräfte. Gemeint ist hier die Zielgruppe Einsatzkräfte.

Psychosocial Support

Englische Übersetzung von PSNV

psychosoziale Akuthilfe

Erklärung im Teil 1 und 2 des Buches.

psychosoziale Hilfen und heilkundliche Angebote

Erklärung im Teil 2 des Buches.

PTBS

Posttraumatische Belastungsstörung

PTSD

Posttraumatic Stress Disorder, engl. (=PTBS)

RA od. RettAss

Rettungsassistent

Räumung

Definition siehe: S.272 im Buch.

RD od. RettD

Rettungsdienst

RH

Rettungshelfer

RHS

Rettungshundestaffel

RK

Rotes Kreuz

RLS(t)

Rettungsleitstelle

RS

Rettungssanitäter

RTH

Rettungstransporthubschrauber

RTLS

Rettungsleitstelle

RTW

Rettungswagen (ehemals Rettungstransportwagen)

RW

(1) Rettungswache

(2) Rüstwagen (Feuerwehr)

S 1-6 (7)

Sachgebiete in der Einsatzleitung (siehe Führungsstab)

SAFER

Mögliches Grundgerüst für Krisengespräche mit belasteten Personen, das in der Literatur immer wieder erwähnt wird:
Stimulanzverminderung (Reduktion der unmittelbaren Sinneseindrücke, z.B. nicht am Unglücksort verbleiben).
Akzeptanz der Krise (Gedanken und Gefühle des Betroffenen).
Förderung des Verstehens (Reaktionen erklären) oder Falsche Bewertungen korrigieren, z.B. bei der Schuldfrage.
Entwicklung von Bewältigungsstrategien (Ressourcen) und Erklären normaler Stressreaktionen.
Rückführung in die Eigenständigkeit (u.U. weitere Unterstützungsangebote machen).

SAP

Sozialer Ansprechpartner

SAT

Special Assistance Team:
Gruppe von Mitarbeitern einer Fluglinie oder eines Flughafens zur psychosozialen Unterstützung von Betroffenen eines Flugunfalles und deren Angehörigen.

SbE® / SBE®

Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen

School Shooting

Zielgerichtete, tödliche Gewalt an einer schulischen Einrichtung

SEG

Schnell-Einsatz-Gruppe

SEK

Spezialeinsatzkommando (der Polizei)

SID(S)

Sudden-Infant-Death(-Syndrom): Plötzlicher Säuglingstod

SiN

Seelsorge in Notfällen

SpDi

Sozialpsychiatrischer Dienst

SSD od. SsanD

Schulsanitätsdienst

SvD

Seelsorger vom Dienst

TEL

Technische Einsatzleitung

THW

(Bundesanstalt) Technisches Hilfswerk

UEA

Untereinsatzabschnitt

Ü-MANV

Überörtlicher Massenanfall von Verletzten und / oder Erkrankten

VEID

Bundesverband verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V.

Verwaltungsstab (Krisenstab)

Administrativ-organisatorische Komponente der Katastrophenschutzbehörde.
Im Verwaltungsstab arbeiten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenslage benötigten bzw. zuständigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Personen mit. Aufgabe und Zweck des Verwaltungsstabes ist es, unter den zeitkritischen Bedingungen eines Einsatzes umfassende Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen Gesichtspunkte zu treffen. Der Verwaltungsstab (Krisenstab) steht als administrativ-organisatorische Komponente neben dem Führungsstab bzw. der Einsatzleitung als operativ-taktische Komponente.
Allgemein gefasst: Besondere Organisationseinheit einer Behörde, welche ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum nach einem vorbestimmten Organisationsplan gebildet wird.
Anmerkung: Ein Verwaltungsstab eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Dies ist insbesondere bei Großschadenslagen und Katastrophen der Fall. Er kann auch bei Ereignissen einberufen werden, bei denen Einsatzkräfte nicht erforderlich oder noch nicht tätig sind.

VU

Verkehrsunfall

WaPo

Wasserschutzpolizei

WF

Werkfeuerwehr

WHO

World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)

Raum für eigene Notizen

Wichtige Hinweise:

Notizen gehen nur beim Beenden der App verloren - nicht jedoch, wenn die App noch im Hintergrund aktiv bzw. nur minimiert ist. Damit ist das Navigieren innerhalb der App jederzeit möglich. Auch wenn Sie telefonieren oder im Internet surfen, gehen die eingegebenen Daten nicht verloren.

Entlastung und Erholung nach einem Einsatz

Für eine ausgewogene Freizeitgestaltung bedarf es manchmal eines Impulses oder einer Idee. Dies gilt vor allem in schwierigen bzw. belastenden Zeiten. Vielleicht gerade nach PSNV-Einsätzen.

Die folgenden Anregungen für das eigene Wohlbefinden sollen inspirieren, anregen oder schlicht daran erinnern, dass es ein Leben außerhalb der PSNV gibt  ;-)

Es dürfte nachvollziehbar sein, dass diese Anregungen angesichts der Vielzahl an individuellen Interessen und Neigungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Diese Rubrik ist ein sehr verkürztes Kapitel aus dem Buch.

Hier ein Blumenstrauß an Impulsen:

Benutzerhinweise

Diese App ist einfach zu bedienen und selbsterklärend.

Die Checkliste zur Einsatzplanung und die Rubrik für Notizen: Notizen gehen nur beim Beenden der App verloren - nicht, wenn die App noch im Hintergrund aktiv bzw. nur minimiert ist. Damit ist das Navigieren innerhalb der App jederzeit möglich. Auch wenn Sie telefonieren oder im Internet surfen, gehen die eingegebenen Daten nicht verloren.

Falls Sie eine App zur Speicheroptimierung nutzen, müssen Sie zusätzlich die PSNV-App auf deren "Whitelist" setzen, damit die Daten bei der Optimierung nicht verloren gehen.
Falls Sie eine App zur Speicheroptimierung nutzen UND die Online-Version der App nutzen (diese läuft ja dann auf dem Browser), müssen sie den Browser auf die „Whitelist“ setzen.

Generell gilt: Durch einmaliges Tippen auf den Bildschirm verschwinden die Kopf- und die Fußzeile. Bei erneutem Tippen erscheinen sie wieder und es kann innerhalb der App navigiert werden.

Die PSNV-App wurde von Patrik Huber technisch umgesetzt (p.huber@pflegeinfos.de).

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des S+K-Verlages, in dem auch die zweite Auflage des Buches „Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) – Praxisbuch Krisenintervention“ erschienen ist (www.skverlag.de).

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Version: 2.0 vom 01.08.2017

Das Buch zur App

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) - Praxisbuch Krisenintervention von Alexander Nikendei
2., vollständig überarbeitete und ergänzte Auflage

 

Dieses Praxisbuch ist ein Leitfaden für alle Personen, die auf Menschen treffen, die sich nach Notfällen oder nach Unglücken in einer akuten Krise befinden.

 

 

Inhalt:

Nach einem einheitlichen Schema gibt es praktische Hinweise für die jeweilige spezifische (Einsatz-)Situation, wie z.B. Überbringung einer Todesnachricht, Suizid, Tod von Kindern, Begleitung von Gruppen, Krisensituationen im Lebensraum Schule, Mitarbeit in Großschadenslagen:

Was ist im Voraus zu tun? Wie können Betroffene reagieren? Was sollten Sie als Begleiter tun bzw. vermeiden? Welches Fachwissen ist relevant?

Formulierungshilfen und konkrete Praxistipps bieten Anhaltspunkte und Unterstützung in der jeweiligen Situation.

Für besondere Situationen und Herausforderungen wie z.B. die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, Schuldgefühle bei Betroffenen, Schaulustige, sprachliche Barrieren, alkoholisierte Betroffene enthält es umfangreiche Hinweise.

Alle für die Krisenintervention benötigten Informationen können schnell gefunden werden. Durch das besonders handliche Format passt das farbig gestaltete Praxisbuch in jede Einsatzjacke oder Tasche und wird so zum unverzichtbaren Ratgeber für die tägliche Praxis der in der Psychosozialen Notfallversorgung Tätigen.

Für die Begleitung nach Unglücken und Unterstützung in diesen akuten Krisen vermittelt das Buch zusätzlich grundlegende Kommunikations- und Handlungskompetenzen, z.B. den PSNV-3-Satz. Daher eignet es sich auch als Begleitbuch für Ausbildungsgänge in der Psychosozialen Notfallversorgung.

 

Zielgruppen des Praxisbuches:

Kriseninterventionsdienste, Kriseninterventionsteams, Notfallseelsorge, Notfallnachsorgedienste.

Rettungsdienst, Notarzt/Notärztin, (Kriminal-)Polizei, Feuerwehr, SEG, Bereitschaft und Einsatzeinheit, Bergrettung, Luftrettung, Wasserrettung, THW.

Klinikseelsorge, Lehrer/innen, Schulpsychologen/-psychologinnen, Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Mitarbeiter/innen verschiedenster psychosozialer Beratungsstellen, Hausarzt/Hausärztin, medizinisches und pflegerisches Fachpersonal, Bestatter/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen.

Dozenten/Dozentinnen bzw. Ausbildungskräfte, PSNV-Beauftragte.

 

Titelbild:

Oscar Schmid-Schwämmle, Tübingen: oscar.photographie@gmail.com

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– Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
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– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
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Kategorien betroffener Personen

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Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

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„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

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Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

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Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Agenturdienstleistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen zu denen konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder Pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen/ Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören.

Hierbei verarbeiten wir Bestandsdaten (z.B., Kundenstammdaten, wie Namen oder Adressen), Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos), Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit), Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungs- und Metadaten (z.B. im Rahmen der Auswertung und Erfolgsmessung von Marketingmaßnahmen). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten Verarbeitung sind. Zu den Betroffenen gehören unsere Kunden, Interessenten sowie deren Kunden, Nutzer, Websitebesucher oder Mitarbeiter sowie Dritte. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erbringung von Vertragsleistungen, Abrechnung und unserem Kundenservice. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Leistungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen). Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe hin. Eine Offenlegung an Externe erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Auftrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und verarbeiten die Daten zu keinen anderen, als den auftragsgemäßen Zwecken.

Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke